Die psychische Gefährdungsbeurteilung gehört zu den Unternehmerpflichten in Deutschland und wird von den Berufsgenossenschaften und Aufsichtsbehörden streng kontrolliert. Nach den coronabedingten Atemwegserkrankungen verursachen psychische Erkrankungen in den letzten Jahren die meisten Fehlzeiten in einem Betrieb. Daher ist es auch wirtschaftlich sinnvoll, psychosoziale Fehlbelastungen abzustellen. Stärken Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und vertrauen Sie auf die Experten von DOKTUS – Die Betriebsärzte.
Rechtliche Grundlagen
Seit 2014 verlangt das ArbSchG ausdrücklich auch die Berücksichtigung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz in der Gefährdungsbeurteilung (oder in einer gesonderten Gefährdungsbeurteilung). Psychische Belastungen werden dabei als Gesamtheit aller Einflüsse definiert, die von Außen auf die Beschäftigten zukommen und einwirken. Da hier keine einheitlichen “Messungen” vorgenommen werden können, muss jedes Unternehmen seinen eigenen Verfahrensweg finden.
Das können Sie erreichen
Bei der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes geht es immer um die Beurteilung und Gestaltung der Arbeit. Auch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung dient dem frühzeitigen Erkennen und der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Es geht hierbei nicht um die Beurteilung der psychischen Verfassung oder Gesundheit der Beschäftigten. Das Ziel ist die Förderung und Gestaltung menschengerechter Arbeit.
Zu den häufigsten psychischen Belastungen im Arbeitsleben zählen Mehrfachbelastungen, fehlende Entwicklungsmöglichkeiten, mangelnde Wertschätzung, mangelnde Unternehmenskommunikation, dauernde Erreichbarkeit oder Angst vor Jobverlust. Wirken sich psychische Belastungen auf eine Person negativ aus und erzeugen Leidensdruck, sprechen Fachleute von Fehlbelastungen. Diese stellen ein Risiko für die Gesundheit dar. So kann sich zum Beispiel das Risiko für ein Burnout oder eine Depression erhöhen.
Ein Arbeitsumfeld ohne psychischen Stress fördert nicht nur das Wohlbefinden der Arbeitnehmenden und ihre Motivation und Kreativität, sondern auch ihre Effizienz und Produktivität. Anders formuliert: Wenn der Stresspegel sinkt, gehen auch Fehlzeiten und Mitarbeiterfluktuation zurück. Ein lohnendes Ziel ist es dementsprechend für die Arbeitgeber:innen, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für die psychische Gesundheit nach Möglichkeit vermieden und eine nie komplett auszuschließende Gefährdung gering gehalten wird.