Mit dem Dienstrad zur Arbeit
Einst galt der Dienstwagen als Statussymbol. Wer von seinem Arbeitgeber mit einem PS-starken Gefährt ausgestattet wurde, hatte es geschafft. Doch in den letzten Jahren hat sich das Bild ein wenig verschoben. Das Dienstwagenprivileg wurde hinterfragt, Dienstwagenaffären häuften sich und für manchen war es nun gar nicht mehr so schick, mit einem Firmenauto unterwegs zu sein. Wer heute wirklich Eindruck machen will, kommt mit dem Rad zur Arbeit, entweder mit einem ultraleichten Rennrad oder einem besonders hippen elektrisch unterstützten Pedelec, wie die häufig fälschlich als E-Bikes bezeichneten Räder tatsächlich heißen. So ein zweirädriges Gefährt signalisiert Fitness und Umweltbewusstsein. Einem Dienstwagen dagegen haftet der leichte Geruch von Dekadenz und Korruption an. Doch viele Unternehmen liegen inzwischen im Trend. Sie finanzieren ihren Mitarbeitenden entweder ein 49 Euro-Ticket oder spendieren ihnen gleich ein Fahrrad. Im Gegensatz zur kostenlosen Monatskarte gilt es allerdings beim Fahrrad für den Arbeitgeber, das ein oder andere zu bedenken. Keinesfalls sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einfach so losradeln. DOKTUS erklärt, auf was vor der ersten Fahrt zu achten ist.
Um was für eine Art Fahrrad handelt es sich?
Bei der Auswahl der geeigneten Dienstfahrräder kann sich der Arbeitgeber für gute alte, mechanische Drahtesel entscheiden. Oder er stellt modernere Gefährte zur Verfügung, die die Fahrt elektrisch unterstützen. So genannte Pedelecs, die bauartbedingt die Fahrt nur bis zu 25 Stundenkilometer unterstützen, werden wie normale Fahrräder behandelt. S-Pedelecs oder auch Speed-Pedelecs sorgen bis zu maximal 45 Stundenkilometer für zusätzlichen elektrischen Schub. Sie sind wie Kraftfahrzeuge zu behandeln. Das bedeutet, sie brauchen eine Betriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen, dürfen nur mit einem Führerschein gefahren werden und es gilt eine Helmpflicht. Darüber hinaus müssen bei einer gewerblichen Nutzung eines Pedelecs die Beschäftigten einmal im Jahr eine Sachkundigenprüfung ablegen.
Dienstfahrräder und Arbeitsschutz
Auch Dienstfahrräder unterliegen den Richtlinien des Arbeitsschutzes. Daraus folgt, dass Arbeitgeber auch eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Danach muss der Arbeitgeber entscheiden, ob eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) notwendig ist. In diesem Fall dürfte es sich mindestens um einen Fahrradhelm handeln. Der muss in diesem Fall dann vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Außerdem gilt es, auch versicherungsrechtliche Fragen zu klären. Ist die Fahrerin oder der Fahrer im dienstlichen Auftrag unterwegs, springt bei einem Unfall die gesetzliche Unfallversicherung ein. Das gleiche gilt für den Weg zur Arbeit oder von dort zurück nach Hause. Wenn das Dienstfahrrad aber auch für den privaten Gebrauch zur Verfügung steht, ändert sich das natürlich. Unfälle im privaten Bereich werden nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Außerdem müssen noch Fragen nach der Haftpflicht oder bei einem Diebstahl geklärt werden. Das kann dann aber Inhalt einer betrieblichen Vereinbarung sein.
Dienstfahrräder und Steuern
Stellt ein Arbeitgeber ein Dienstfahrrad zur Verfügung und betrachtet das als Teil des Gehaltes, handelt es sich um einen Sachbezug. Das heißt der steuerpflichtige Mitarbeiter muss zumindest einen Teil des Fahrrades versteuern. Allerdings gilt das nur bis zu 25 Prozent des Bruttowertes des Gefährts. Spendiert er hingegen das Rad und beteiligt sich überdies an den laufenden Kosten, wie Reparaturen oder Versicherungen, dann bleibt das Dienstrad sogar gänzlich steuerfrei. Diese Regelung gilt bis 2030.
Vorteile von Dienstfahrrädern für Arbeitgeber
Doch warum sollten Arbeitgeber ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern überhaupt Fahrräder zur Verfügung stellen? Tatsächlich gibt es eine Menge Vorteile. Einer davon ist die Gesundheit. Der aktive Arbeitsweg ist allemal gesünder als die Fahrt im eigenen Wagen, dem Bus oder der U-Bahn. Auf dem Firmenparkplatz gibt es weniger Gedränge. Fahrräder brauchen schließlich nur einen Bruchteil des Platzes. Nicht zu unterschätzen ist der Kostenfaktor. Ein Dienstwagen dürfte im Schnitt 30-mal teurer sein als ein Dienstfahrrad. Und dann ist da natürlich noch der Umweltschutz. Einerseits ist die Bereitstellung von Diensträdern ein wichtiger Beitrag für den Schutz der Umwelt. Andererseits stärkt eine Dienstradkampagne auch das Renommee des eigenen Unternehmens.
Peter S. Kaspar