Verbandskasten im Betrieb – was neu rein muss
Schnell ist mal ein Malheur passiert: Ein Schnitt mit der Schere in den Finger, das Knie schrammt gegen den Schreibtisch. Trotz aller Bemühungen um Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz kann immer mal etwas passieren. Das muss nicht gleich ein Fall für den Durchgangsarzt oder die Durchgangsärztin sein. Ein Pflaster oder eine kalte Kompresse reichen oft. Allerdings stellt sich schnell die Frage: Wo ist der Verbandskasten? Und ist der nicht vielleicht veraltet? DOKTUS hat einen Blick in den aktuellen Verbandskasten geworfen. Da gibt’s einige kleine Veränderungen im Vergleich zu den Vorgängern.
Dreieckstuch raus, Maske rein
Seit Februar dieses Jahres muss sich ein Verbandskasten im Betrieb geringfügig anders zusammensetzen, als bisher. Die augenfälligste Neuerung betrifft die Maske. Jeder Verbandskasten, egal ob für den PKW oder für die Betriebsräume muss nun mindestens zwei Gesichtsmasken des Typs eins enthalten. Das sind jene medizinischen Masken, die während der Corona-Pandemie gerne getragen wurden, ehe in vielen Bereichen die FFP-2-Maske zum verpflichtenden Standard wurde. Dafür wurde – zumindest in KFZ-Verbandskasten eines von zwei Dreieckstüchern gestrichen.
Viel mehr Pflaster
Ansonsten wäre fast alles beim Alten geblieben, doch auffällig ist, dass in Sachen Pflaster und Wundschnellverband nun viel mehr gefordert ist. Zum Teil müssen in großen Verbandskasten bis zu acht Pflasterstreifen mehr vorrätig sein. Auch im kleinen Verbandskasten wurde in dieser Hinsicht richtig aufgerüstet. Insgesamt vergrößert sich dort der Bestand um zwölf Pflaster und Wundverbände.
Wer braucht was?
Insgesamt unterscheidet die DGUV drei verschiedene Verbandskästen. Der, den nahezu jeder kennt, ist klein und kompakt und gehört in jedes Auto. Der KFZ-Verbandskasten ist allerdings auch für Betriebe relevant, schließlich muss jeder Dienstwagen damit ausgerüstet sein. Der kleine Verbandskasten ist für Verwaltungs- und Handelsbetriebe völlig ausreichend, wenn sie nicht mehr als 50 Mitarbeiter haben. Sind es mehr, dann wird der große Verbandskasten fällig. Aber ab 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern müssen zwei große vorhanden sein. Und dann geht es in 300er Schritten weiter. Für je 300 Beschäftigte ein großer Verbandskasten. Strenger sind die Auflagen für das herstellende und das verarbeitende Gewerbe. Da reicht ein kleiner Verbandskasten nur für 20 Beschäftigte aus. Danach ist ein großer Verbandskasten vorgeschrieben. Ab 100 muss in 100er Schritten ein weiterer großer Verbandskasten zu Verfügung gestellt werden. Schließlich gibt es auch noch besondere Vorschriften für Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen. Hier kann bis zu 10 Mitarbeitern der kleine Verbandskasten gegebenenfalls auch durch einen KFZ-Verbandskasten ersetzt werden, aber dafür wird der große bereits ab 50 Arbeitern auf der Baustelle fällig.
Zwei kleine ersetzen einen großen
Es ist möglich, statt einem großen, zwei kleine Verbandskästen zur Verfügung zu stellen. Das mag dann sinnvoll sein, wenn das Betriebsgelände weitläufig und die Wege lang sind. Tatsächlich sollte im Umkreis von 100 Metern immer ein Verbandskasten platziert sein. Der Schlüssel, betreffend die Mitarbeiter bleibt davon allerdings unberührt.
Neuanschaffungen meistens nicht notwendig
Die neuen Auflagen für Verbandskästen machen es aber nicht nötig, sofort alle Verbandskästen auszuwechseln. Es ist möglich die Kästen mit einzelnem Material nachzurüsten. Die Masken etwa nach DIN EN 14683 können einfach zum Bestand dazu gelegt werden.
Kontrollieren ist besser
Auch wenn nicht das ganze Verbandsmaterial ausgetauscht werden muss, so sollte man die Gelegenheit ergreifen. DOKTUS empfiehlt daher, alle Verbandskästen zu überprüfen und abgelaufenes Material zu entsorgen und durch neues zu ersetzen. Gleichzeitig wäre das auch der passende Anlass zu einer Schulung oder gar zum Angebot eines Ersthelfer-Kurses.
Was in der Verbandskasten gehört:
https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/sachgebiet/eh_material/liste_eh_material.pdf
Peter S. Kaspar