Vorsorge G 22: Zahnabrasionen und Zuckerbäckerkaries
Eine Vorsorgeuntersuchung die sich mit Erkrankungen der Zähne beschäftigt würde man als Laie wohl eher mit der Vorschule in Verbindung bringen. Doch im Bereich der Arbeitsmedizin? Bei vielen Arbeitnehmern liegt die Ursache für Zahnerkrankungen eher im Privatleben. Doch es gibt auch Beschäftigte für die Zahnschäden leider eine reale Gefahr sind, die der Beruf mit sich bringt. Die Vorsorgeuntersuchung G 22 beschäftigt sich mit den berufsbedingten Gefahren für die Zähne.
Gefährdung durch Säuren
Insbesondere in Textilfabriken und Färbereien, in chemischen Reinigungen oder auch im Bereich der pharmazeutischen Fabrikation und in Nährmittelfabriken wird mit Säuren gearbeitet. Besonders gefährlich sind die Mineralsäuren, wie Salpetersäure. Schon bei normaler Raumtemperatur sind diese flüchtig und können über den Luftstrom über den geöffneten Mund des Arbeitnehmers eindringen. Der Prozess ist schleichend und teilweise erst nach Jahren sichtbar. Der Mitarbeiter empfindet zunächst nur ein “stumpfes Gefühl” an den vorderen Schneidezähnen. Dann wird der Zahnschmelz dünner, die Zähne werden glanzlos und rauh. Es treten Verfärbungen ein. Schritt für Schritt werden die Zähne durch die Säure angegriffen und es kommt zu zackigen Rändern. Im Verlauf werden die Zähne durch Reibung kürzer. Im Endstadium findet man nur noch verfärbte Zahnstummel vor. Durch eine regelmäßig durchgeführte G22 lässt sich diesem “worst case” rechtzeitig vorbeugen.
Zuckerbäckerkaries
Auch organische Säuren, die sich bei der Arbeit von Bäckern und Konditoren durch die Vermischung von Mehl, Hefe und Zucker bilden, greifen die Zähne an. Zum einen geschieht dies durch Mehl- und Zuckerstaub in der Luft und zum anderen durch das erforderliche Abschmecken der Produkte. In der heutigen Zeit werden viele Backwaren in Großbetrieben nach festen Rezepten erstellt. Eine Verkostung durch den Bäcker oder Konditor ist damit in der Regel nicht mehr notwendig. Dennoch bleibt laut Statistik die Gefährdung der Zähne in diesen Berufen höher als bei der restlichen Bevölkerung. Zur Unterscheidung der sogenannten “Zuckerbäckerkaries” als berufliche Erkrankung von der “normalen” Karies kontrolliert der Betriebsarzt die betroffenen Zahnflächen. Während sich nicht berufsbedingter Karies in der Regel zunächst zwischen den Zähnen bildet, sind beim berufsbedingten Karies vorwiegend die Flächen, besonders an den Schneidzähnen, betroffen.
Abrasion durch Quartzstaub
Doch nicht nur der Umgang mit Säuren kann zu einer Erkrankung der Zähne führen. Tätigkeiten bei denen der Arbeitnehmer Quartzstaub einatmet, gefährden ebenfalls die Zahngesundheit und machen eine G22 notwendig. Betroffen sind insbesondere Bergleute, Steinmetze und Steinhauer, aber auch Beschäftigte, die Sandstrahler nutzen. Geraten die kristallinen Quarzpartikel in den Mund des Arbeiters, erzeugen sie dort Splitterungen des Zahnschmelzes an den Abriebflächen. Durch die Fremdkörper im Mund kommt es zu vermehrten Knirschbewegungen beim Betroffenen, durch die der Abrieb entsteht. Die Abrasion führt mit der Zeit zum Verlust der Zahnsubstanz.
G22 zur Verbesserung der Mundhygiene
Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, Schutzmaßnahmen und eine konsequente Mundygiene kann heutzutage vielen berufsbedingten Zahnerkrankungen vorgebeugt werden. Im Rahmen der G 22 wird daher vorallem der Aspekt Mundygiene angesprochen, sowie die entsprechenden Schutzmaßnahmen gegen ein Eindringen der schädigenden Stoffe in den Mundraum.