Vorsorge G 27: Biomonitoring und Lungentest
Es gibt Arbeitsplätze, an denen die Beschäftigten täglich giftigen Stoffen ausgesetzt sind. Durch entsprechende Schutzkleidung soll bewirkt werden, dass diese Stoffe nicht in den Körper gelangen. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge muss der Betriebsarzt dennoch regelmäßig überprüfen, ob der Körper des Beschäftigten durch die Gefahrenstoffe belastet wird.
Ein Beispiel dafür ist die Vorsorgeuntersuchung G 27. Der genaue Ablauf der G 27 richtet sich nach dem jeweiligen Gefahrenstoff mit dem der Beschäftigte konfrontiert ist. Problematisch ist, dass viele Gefahrenstoffe ganz unterschiedliche Erkrankungen auslösen können. Bei nicht ausreichend angewandten Schutzmaßnahmen sind schwere Atemwegserkrankungen die Folge, teilweise aber auch Hautveränderungen oder Allergien.
Was wird bei der G27 konkret untersucht?
Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 27 ist daher in der Regel sehr umfangreich. Wenn Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz beispielsweise mit der Chemikalie Isocyanat (befindet sich z.B. in Flüssiglacken, Klebern oder im Bauschaum) in Berührung kommen, können sie dadurch auf unterschiedliche Art und Weise erkranken. In vielen Bereichen der Automobilindustrie, aber auch in der Möbelherstellung oder in der Textilbranche sind Arbeitnehmer Isocynaten ausgesetzt.
Ein starkes Brennen in der Luftröhre, pfeifende Atmung und Atemnot prägen das Krankheitsbild. Besonders tückisch: Die Beschwerden verschlimmern sich noch Stunden nach der Exposition. War der Beschäftigte der Chemikalie über längere Zeit ausgesetzt oder war die Dosierung sehr hoch, droht eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD) – eine Krankheit, die nicht heilbar ist.
Die G 27 wird als Pflichtvorsorge bei Beschäftigten durchgeführt, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die gesetzlich vorgegeben Grenzwerte nicht eingehalten werden können. Beschäftige, die an ihrem Arbeitsplatz über die Haut oder Atmung mit den Stoffen in Kontakt kommen, sind betroffen. Die Untersuchung umfasst einen Lungenfunktionstest.
Der Betriebsarzt misst die Luftmenge, die bei der Atmung ein Messgerät durchströmt sowie die Tiefe und Stärke der Atemzüge. Des Weiteren wird ein Röntgenbild des Brustkorbs benötigt. Wenn der Beschäftigte bereits ein Röntgenbild hat, das nicht älter als ein Jahr ist, kann er dieses mitbringen. Der Betroffene muss sich außerdem einem Belastungs-EKG auf dem Fahrrad unterziehen. Dieser Test dauert in der Regel 30 bis 45 Minuten.
Biomonitoring im Rahmen der G27
Ein sogenanntes Biomonitoring ist ebenfalls Bestandteil der G 27. Dazu ist es erforderlich, dass das biologische Material des Beschäftigten untersucht wird. Der Betriebsarzt schickt das Material an ein Labor. Das zu untersuchende biologische Material ist meist Blut oder Urin. Im Fall der Isocyanate ist es Blut. Die Durchführung eines Biomonitorings muss nicht immer im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung erfolgen. Es kann auch notwendig sein, wenn eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden soll.
Der Betriebsarzt informiert den Arbeitgeber, wenn ein Biomonitoring erforderlich wird. Geprüft wird, ob die bestehenden Schutzmaßnahmen ausreichen, um zu verhindern, dass Gefahrenstoffe in den Blutkreislauf des Mitarbeiters gelangen oder ob nachgebessert werden muss. Die G 27 muss regelmäßig durchgeführt werden. Nach der Erstuntersuchung folgt eine Nachuntersuchung nach höchstens 12 Monaten und danach regelmäßige Untersuchungen im Turnus von 1 bis 2 Jahren, je nach Einzelfall.