Vorsorge G 4: Gefahrstoffe Hautkrebs bzw. Krebsbildung
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Vorsorgeuntersuchung G4 für Betriebsärzte und deren Patienten eine gewichtige Bedeutung hat. Bei der G4 Untersuchung dreht sich alles um das Thema Hautkrebs sowie Schutz vor und Früherkennung von Hautkrebs. Die Haut ist schließlich das größte menschliche Sinnesorgan. Sie wiegt rund ein Sechstel unseres Körpergewichts und wäre ausgebreitet bei einem erwachsenen Menschen etwa zwei Quadratmeter groß.
Über die Haut registrieren wir Hitze und Kälte, Druck und Schmerzen. Auf äußere Einflüsse reagiert die Haut allerdings mitunter höchst sensibel. Allein schon wegen ihrer Anfälligkeit wäre ein regelmäßiger Gang zum Betriebsarzt sinnvoll. Noch wichtiger ist dieser Gang allerdings dann, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Gefahrstoffen in Berührung kommen, die Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen hervorrufen.
Viele Stoffe können nachweislich Hautkrebs am Arbeitsplatz verursachen
Im Unterschied zur G 24 Vorsorgeuntersuchung beim Betriebsarzt, bei der es um allgemeine Hauterkrankungen und Hautallergien geht (zum Beispiel wegen häufiger Nassarbeiten), hat die G4 Untersuchung ausschließlich den Hautkrebs im Visier.
Von diesen möglicherweise Hautkrebs verursachenden Stoffen gibt es viele. Motoren- und Schmieröle gehören dazu ebenso wie die berüchtigten polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK) wie Naphthalin oder Benzopyren. Diese können auf vielfältig Weise in die Umwelt gelangen. Gerade in Billigläden sind viele Plastikprodukte geradezu PAK-verseucht. Welche beruflichen Tätigkeiten in welchen Berufszweigen eine G4 Pflichtuntersuchung zur Folge haben, kann anhand der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz festgestellt werden. Arbeitgeber, Betriebsarzt und der/die Beauftragte für Arbeitssicherheit fertigen eine solche Beurteilung gemeinsam an.
Biomonitorng erfolgt, falls der Betriebsarzt dies als notwendig erachtet
Beim Arbeitsmediziner gibt es bei der G4 Vorsorgeuntersuchung ein ärztliches Fachgespräch, bei dem es unter anderem über die Stoffe am Arbeitsplatz sowie über Schutzmaßnahmen geht, sowie eine körperliche Untersuchung. Beim sogenannten Hautkrebs-Screening betrachtet der Betriebsarzt die Haut am ganzen Körper genau. Oftmals kann er auffällige Stellen schon mit bloßem Auge und Abtasten entdecken. Sollte er eine außergewöhnliche Partie an der Haut erkennen, schaut sich der Betriebsarzt mit einem Dermatoskop die tieferen Schichten der Haut an, um anschließend eine Diagnose zu stellen.
Auch eine Urinuntersuchung wird bei der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung Hautkrebs durchgeführt. Das Biomonitoring, eine Untersuchung biologischen Materials der Beschäftigten zur exakten Bestimmung von Gefahrstoffen im Körper, wird angewendet, falls der Betriebsarzt dies als notwendig erachtet.
Das Nachuntersuchungsintervall bei der G4 ist nach den offiziellen arbeitsmedizinischen Regeln (AMR) auf drei Jahre festgelegt worden.
Autor: Karl-Hermann Leukert