Was E-Autos für den Arbeitsschutz bedeuten

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Auch, wenn die Gefährdung für das Werkstattpersonal nicht so offensichtlich ist wie beim Benziner, so bergen doch auch Hochvolt Fahrzeuge ihre Risiken für den Mechaniker.

Die Verkehrswende ist in vollem Gange. Und auch wenn noch immer heftig diskutiert wird, so ist die Zeit des Verbrennungsmotors abgelaufen. Ab 2035 werden keine herkömmlichen neuen Diesel und Benziner mehr zugelassen. Einzige Ausnahme sind solche, die E-Fuels tanken, also alle Arten von Kraftstoffen, die mit Hilfe von erneuerbaren Energien synthetisch hergestellt werden. Somit ist das Zeitalter der E-Mobilität angebrochen. Jenseits aller ideologisch aufgeheizten Auseinandersetzungen stellen sich mit der neuen Mobilitätsform auch neue Fragen, die gestellt und beantwortet werden müssen. Was bedeutet die E-Mobilität zu Beispiel für den Arbeitsschutz? Sehen sich Betriebsärzte vor neue Aufgaben gestellt? Wo könnten im beruflichen Alltag neue Gefahren lauern? Mit diesen und anderen Fragen beschäftigt sich die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). DOKTUS hat sich die Antworten einmal angesehen.

Wie gefährlich sind Hochvolt-Fahrzeuge?

Ein großer Fachbereich der DGUV hat in einem 29seitigen Papier Fragen zusammengetragen, die Betriebe und ihre Mitarbeiter umtreiben. Tatsächlich scheint es Bedenken zu geben, was Reparaturen an Hochvolt-Fahrzeugen betrifft. Vor allem werden Ängste geäußert bei Beschäftigten, die in Autowerkstätten arbeiten und ein Implantat tragen, etwa in der Form eines Herzschrittmachers. Tatsächlich will die DGUV eine Gefährdung nicht ausschließen. Die könnte bei höheren magnetischen Feldern drohen, die im Betrieb und beim Laden der Fahrzeuge entstehen können. Allerdings wird in der Antwort darauf hingewiesen, dass kritische Situationen auch bei einem Kurzschluss drohen und diese Gefahr würde nicht nur Implantatträger treffen. In diesem Zusammenhang verweist die DGUV, genau diese Probleme bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Wer dagegen ein Implantat trägt und nur in einem E-Auto fährt oder mitfährt, hat nach Ansicht der DGUV nichts zu befürchten.

Defibrillator nicht zwingend, aber nützlich

Mancher KFZ-Betrieb fragt sich angesichts dieser Sachlage, ob es nicht sinnvoll ist, sich für das Unternehmen einen automatischen externen Defibrillator anzuschaffen. Dabei handelt es sich um elektrische Geräte, die das Herz mit Elektroschocks versorgen, um den natürlichen Sinusrhythmus wiederherzustellen. Die DGUV meint zu diesem Thema, dass der automatisierte externe Defibrillator (AED) zwar nicht zwingend vorgeschrieben sei, doch im Notfall dazu beitragen könne, bei einer Reanimation die entscheidende Zeit zu gewinnen. Doch ob der AED nur eine Empfehlung bleibt, ist indes nicht sicher, denn auch hier verweist die DGUV auf die Gefährdungsbeurteilung. Letztlich ist es also an den Sicherheitsfachkräften und Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, diese Frage im Einzelfall zu bewerten. Allerdings macht die DGUV in diesem Fall auch klar, dass das Unternehmen grundsätzlich die letzte Entscheidung trage. Die Unternehmerinnen und Unternehmer seien für die Organisation der Ersten Hilfe verantwortlich.

Vieles scheint noch nicht geregelt

Manche Antworten lassen vermuten, dass die DGUV sich dem künftigen Umgang mit der E-Mobilität mit großer Vorsicht nähert. So verweist sie beispielsweise auf die Frage, welche Eingangsuntersuchung die DGUV: „bei Arbeiten an unter Spannung stehenden Hochvolt-Komponenten und an Prüfständen?“ empfiehlt, auf diverse Paragrafen im Arbeitsschutzgesetz und auf die Gefährdungsbeurteilung. Letzten Endes ist es wieder der Betriebsarzt, der eine Empfehlung abgeben muss. Das unterstreicht zwar einerseits die Wichtigkeit eines Betriebsarztes, zeigt aber andererseits, dass es in Sachen Arbeitssicherheit die ein oder andere Frage gibt, die der Gesetzgeber bei einer Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes noch bedenken muss.

Fazit

Auch wenn viele Fragen noch offen sind, eines scheint klar: Der Arbeitsschutz eignet sich sicher nicht als Argument in einer Debatte um die E-Mobilität. Tatsächlich scheint es die ein oder andere Gefahr für Beschäftigte in KFZ-Betrieben zu geben, die es so bei den Verbrennungsmotoren nicht gab, dafür fallen andere Gefährdungen mit deren Verschwinden wieder weg. Solange es keine klaren Regeln vom Gesetzgeber gibt, müssen Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte noch genauer als bislang schon hinschauen und ihre Empfehlungen geben. Ersetzen kann das allerdings eine gesetzliche Regelung nicht. Dafür ist das Ministerium zuständig.
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Peter S. Kaspar